Wie kann ich mich vor finanziellen Verlusten schützen?
Bundesrat beschließt Wechselkennzeichen

Der Bundesrat hat heute der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen. Die Halter müssen zudem Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden können. Das Wechselkennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.
ADAC begrüßt Wechselkennzeichen trotz Ausbleiben von Vergünstigungen
Der ADAC hat zu dem Beschluss direkt Stellung bezogen. Er begrüßt das Wechselkennzeichen und auch wenn steuerliche Vergünstigungen nicht vorgesehen sind, können die Autofahrer laut ADAC mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen. So hat die ADAC Autoversicherung AG parallel zum Gesetzgebungsverfahren ein Konzept für eine spezielle Kfz-Versicherung für ein Wechselkennzeichen entwickelt. Sie bietet pünktlich zur Einführung Mitte des Jahres 2012 einen speziellen Tarif an: Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, profitieren dann von günstigen Prämien.
Neuerungen der Pflegeversicherung
Die Pflege-Reform kommt in zwei Etappen. Was sich zum 1. Januar 2012 und 2013 ändern wird.
BERLIN – Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist versandet. Zum 1. Januar 2012 tritt das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familien-pflegezeitgesetz) in Kraft. Wer die Familienpflegezeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart, kann maximal zwei Jahre lang die Arbeitszeit bis auf 15 Arbeitsstunden je Woche verringern. Der Lohn wird in der Zeit nur halb so stark abgesenkt wie die Arbeitszeit.Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, sondern sie hängt vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab.
Weitere Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden soll es im Verlaufe des kommenden Jahres geben. „Die neue Pflegereform könnte im ersten Halbjahr 2012 in Kraft gesetzt werden“, erklärte Bundes-Gesundheitsminister Daniel Bahr nach Verabschiedung der Eckpunkte für eine Pflegereform am 16. November vage. Zunächst soll in Abstimmung mit anderen Ressorts ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Zwei wichtige Punkte: Die Leistungen sollen flexibler werden: Pflegebedürftige können zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten statt nur die starre Minutenpflege wählen. Auch die Rehabilitation soll gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren.
„Kurzfristig“ sollen auch Leistungsausweitungen insbesondere für Demenzerkrankte kommen, die bisher aus der Pflegekasse gar kein Geld oder nur sehr wenig erhalten (so genannte Pflegestufe 0). Dazu wird zum 1. Januar 2013 der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte angehoben – auf dann 2,05 Prozent (Kinderlose 2,3 Prozent). Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden dadurch zusätzlich belastet, was eigentlich verhindert werden sollte.
Zur staatlich geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherung gibt es viele Fragezeichen, obwohl sie ebenfalls ab 1. Januar 2013 kommen soll. Für die Finanzierbarkeit fehlt noch die Zustimmung von Bundes-Finanzminister Wolfgang Schäuble. Dem Eckpunktepapier zufolge soll eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung steuerlich gefördert werden. Es könnte eine Förderung analog zur Riester-Rente geben. Die ursprünglich vorgesehene obligatorische private Pflegezusatz-Vorsorge kommt nicht. Immerhin handelt es sich um kapitalgedeckte Policen, deren Anlage eines ergänzenden Kapitalstocks außerhalb des staatlichen Einflussbereichs bleibt.
Neues zur Entlastung kommt auch vom Bundesfinanzhof (BFH). Der hatte am 14. September entschieden, dass Kosten für Unterbringung und Pflege grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können, aber nur, soweit sie tatsächlich außergewöhnlich hoch und deshalb unzumutbar sind (Az.: VI R 14/10). Eine Frau sollte den vergleichsweise moderaten Betrag von 1.316 Euro für das gesamte Jahr an Heimkosten für ihren Vater tragen. Kinder sind zivilrechtlich verpflichtet, für den Heimplatz der Eltern zu zahlen, wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung zusammen mit der Rente von Mutter oder Vater nicht ausreichen.
Die Kostenbeteiligung für die Tochter sei zumutbar, so der BFH. Je nachdem, wie viel die Angehörigen verdienen und wie viel Kinder sie haben, müssen sie bis zu einer Höhe von ein bis sieben Prozent ihres Einkommens als „zumutbare Belastung" selbst tragen (§ 33 Absatz 3 EStG). Erst darüber hinaus darf das Finanzamt an den Kosten beteiligt werden
Bis zu 17% mehr garantierte Rente für das gleiche Geld!
Mehr garantierte Leistung und früherer Rentenbeginn – jetzt noch bessere Konditionen sichern!
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen den Garantiezins ab dem 01.01.2012 für Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25% einheitlich auf 1,75% zu senken. Gleichzeitig steigt das Mindestendalter für die Altersvorsorge von 60 auf 62 Jahre.
Das heißt: Wer sich noch in diesem Jahr für eine private Altersvorsorge entscheidet, kommt in den Genuss der günstigeren Konditionen. Welche Auswirkungen die Änderung konkret haben zeigt folgendes Beispiel:
Erhöhung des Rentenbeginnalters
Mit dem "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" hat der Gesetzgeber die Erhöhung des frühstmöglichen Rentenbeginnalters beschlossen:
- Für Riester-, Rürup- und BAV-Verträge einheitlich von 60 auf 62 Jahre
- Damit erhöht sich auch für private Rentenversicherungen in der dritten Schicht die Altersgrenze für steuerliche Vergünstigungen im Rahmen der aktuellen 12/60-Regelung auf das 62. Lebensjahr (=12/62)
Unsere Empfehlung
Nur wer jetzt handelt und noch in 2011 einen Altesvorsorgevertrag abschließt, sichert sich alle bestehenden Vergünstigungen und steuerlichen Vorteile.
